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Das Gesetz zum § 175 prägt die deutsche Geschichte wie wenige andere Strafbestimmungen. Der Paragraph 175 kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern für über 120 Jahre – und die Auswirkungen reichen bis heute in unsere Gesellschaft hinein. Dieser Artikel beleuchtet die historische Dimension, das NS-Regime und seinen Terror, die widersprüchliche Nachkriegszeit und den langen Kampf um Gleichberechtigung.
Homosexuelle Männer in Deutschland haben unter diesem Gesetz unvorstellbar gelitten. Die Geschichte der Kriminalisierung ist zugleich ein Spiegel der Gesellschaft und eine Mahnung für heute.
Die Ursprünge: Ein Paragraph mit preußischem Erbe
Die Strafbestimmung für homosexuelle Handlungen fand 1871 ihren Weg in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs – als direkte Übernahme des preußischen Gesetzes. Der Paragraph 175 war dabei nicht zwingend ein Instrument der Unterdrückung, sondern entsprang einem damaligen Verständnis von Moral und öffentlicher Ordnung, das Homosexualität als „unnatürlich“ erachtete.
Im 19. Jahrhundert gab es allerdings auch Gegenstimmen. Schon 1869, noch vor der Reichsgründung, organisierten sich erste Vertreter der Emanzipationsbewegung. Karl Heinrich Ulrichs und Magnus Hirschfeld gelten als Pioniere einer Bewegung, die die medizinische und juristische Neubewertung homosexueller Orientierung forderte. Die Weimarer Republik sollte diesem Thema eine reformistische Wendung geben.
Während der Weimarer Zeit (1919–1933) kam es zu einer kulturellen und wissenschaftlichen Blüte: Berlin wurde zum Symbol einer offeneren Haltung gegenüber Homosexualität. Salons, Künstlerkreise und medizinische Debatten behandelten Sexualität und Geschlechtsidentität mit beispielloser Offenheit. Doch dieser Fortschritt war fragil.
Der Paragraph 175 im NS-Regime: Verfolgung als Staatsterror
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 endete die kulturelle Liberalität abrupt. Das NS-Regime instrumentalisierte die Strafbestimmung als Werkzeug der systematischen Unterdrückung und Vernichtung. Die Kriminalisierung wurde verschärft – der Paragraph 175 wurde zur Grundlage einer Verfolgungsmaschinerie.
Die Nazis sahen in homosexuellen Männern einen biologischen und moralischen „Defekt“, der das Volk „durchsetze“. Die Propaganda war verstärkt antisemitisch: Homosexualität wurde mit „Volksvergiftung“ gleichgesetzt und als jüdische Verschwörung dargestellt – eine antisemitische Lüge mit weitreichenden Konsequenzen.
Ab 1936 intensivierte sich die Verfolgung dramatisch. Schätzungen zufolge wurden etwa 50.000 Männer unter dieser Strafbestimmung verurteilt. Mindestens 5.000 bis 15.000 homosexuelle Männer wurden in Konzentrationslager deportiert – viele mit dem rosa Winkel als Kennzeichnung.
Die Lebensbedingungen in den Lagern waren apokalyptisch. Homosexuelle Häftlinge galten als die unterste Hierarchie-Stufe und wurden von anderen Gefangenen und Wärtern systematisch terrorisiert. Sexuelle Ausbeutung, medizinische Experimente und Mord waren alltäglich. Die Überlebensquoten waren deutlich niedriger als bei anderen Häftlingsgruppen.
Psychologische und soziale Folgen der Verfolgung
Die psychischen Narben dieser Zeit sind generationsübergreifend. Überlebende wurden nicht nur direkt durch ihre Erfahrung traumatisiert, sondern auch durch die rechtliche Kontinuität – die Botschaft, dass die Verfolgung rechtens gewesen war. Nach 1945 wurden viele Verurteilte nicht rehabilitiert. Der Paragraph 175 blieb bestehen – und mit ihm die Botschaft, dass die Verfolgung rechtens gewesen war.
Überlebende homosexuelle Männer mussten nach dem Krieg in einer Gesellschaft leben, die ihre Verfolgung nicht anerkannte und von ihnen verlangte zu schweigen. Während andere Opfergruppen (zu Unrecht begrenzt) Entschädigungen erhielten, wurden homosexuelle Überlebende lange ignoriert. Die offizielle Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes dauerte Jahrzehnte.
Diese Vergangenheitsbewältigung wird vielfach als unzureichend kritisiert. Sie hinterließ tiefe Wunden in LGBTQ+-Gemeinschaften und prägt bis heute das kollektive Gedächtnis.
Der langwierige Weg zur Entkriminalisierung
Nach 1945 gab es zwei Deutschlands – und zwei unterschiedliche Umgänge mit dem Paragraph 175.
In der DDR wurde die Strafbestimmung 1968 aufgehoben. Die DDR-Führung, ironischerweise, erkannte die Entkriminalisierung als Modernisierungsschritt an – nicht aus ideologischer Überzeugung, sondern aus pragmatischem Kalkül. Dies machte die DDR in dieser Frage progressiver als die Bundesrepublik.
Die Bundesrepublik war hingegen stockkonservativ. Hier blieb der Paragraph 175 – in leicht abgeschwächter Form – bis 1994 bestehen. Das bedeutet: Homosexuelle Männer wurden in der Bundesrepublik noch über 50 Jahre nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes strafrechtlich verfolgt.
Die Reformbewegung der 1960er Jahre beschleunigte die Debatte. 1969 wurde eine erste Reform durchgeführt, die das Alter der Schutzbestimmung von 14 auf 18 Jahre erhöhte und den direkten strafrechtlichen Charakter milderte. Doch eine echte Entkriminalisierung fehlte.
Die Stonewall-Bewegung in den USA 1969 zündete ein neues Bewusstsein auch in Deutschland. Aktivisten und LGBTQ+-Organisationen forderten lautstark die vollständige Aufhebung. Ende der 1970er und 1980er Jahre wuchsen die Protestaktionen.
Erst 1994 – fast zwei Jahrzehnte nach den ersten Reformforderungen der neuen Bewegung – wurde der Paragraph 175 endlich aufgehoben. Die Wiedervereinigung spielte dabei eine Rolle: Die bundesdeutschen Gesetze mussten neu strukturiert werden, und homosexuelle Aktivisten nutzten diesen Moment für eine vollständige Entkriminalisierung.
Von der Strafbestimmung zum modernen Kontext
Heute scheint der Paragraph 175 Geschichte zu sein. Doch die symbolische Kraft dieser Strafbestimmung wirkt nach.
Deutschland hat schrittweise Gleichberechtigungsgesetze eingeführt: 1980 die Abschaffung des § 175a (der eine noch strengere Strafbestimmung für Anal-Verkehr darstellte), 1994 die Aufhebung des § 175 selbst, 2001 die Einführung der Lebenspartnerschaft, 2017 die Ehe für alle. Diese rechtliche Entwicklung ist eine Erfolgsgeschichte – zumindest auf dem Papier.
Allerdings: Die Entkriminalisierung allein bedeutet nicht automatisch gesellschaftliche Akzeptanz. Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung sind keineswegs Geschichte. LGBTQ+-Menschen erleben nach wie vor Hassverbrechen, berufliche Diskriminierung und soziale Marginalisierung.
Die Entschädigungen für NS-Opfer blieben lange ungerecht verteilt. Erst 2002 wurden Überlebende homosexueller Verfolgung formal als Opfer anerkannt. Viele erhielten keine oder unzureichende Reparationen.
Erinnerung, Gedenken und aktuelle Fragen
Gedenkstätten wie das Mahnmal für die verfolgten Schwulen in Berlin dokumentieren diese Vergangenheit. Jährlich gibt es Gedenkveranstaltungen und Publikationen, die die Geschichte bewusst halten.
Gleichzeitig gibt es Debatten: Wie wird diese Geschichte in Schulen unterrichtet? Wie präsent ist das Bewusstsein für diese Vergangenheit in der Gesellschaft? Und welche Parallelen lassen sich zu heutigen Diskriminierungsformen ziehen?
International ist die Situation für LGBTQ+-Menschen sehr unterschiedlich. Während Deutschland Gleichberechtigung erreicht hat, kriminalisieren über 60 Staaten Homosexualität noch immer. Manche verhängen Todesstrafen. In diesem globalen Kontext zeigt sich: Der deutsche Weg war privilegiert – aber auch fragil.
Paragraph 175: Was bleibt?
Der Paragraph 175 ist aufgehoben, aber nicht vergessen. Die Geschichte der Kriminalisierung ist ein zentraler Teil deutscher Vergangenheit und zugleich ein Teil queerer Identität.
Für viele schwule Männer heute ist diese Geschichte nicht abstrakt, sondern persönlich. Sie prägt Familientrauma, Verhaltensmuster und das Verhältnis zu Staat und Gesellschaft. Gleichzeitig ist sie Quelle von Widerstandskraft und Solidarität.
Echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch Gesetze allein, sondern durch gesellschaftliches Bewusstsein. Den Paragraph 175 zu kennen, seine Mechanismen zu verstehen und die Geschichten der Überlebenden zu würdigen, ist Teil dieser Bewusstwerdung. Es ist ein Akt der Erinnerung – und der Solidarität mit allen, die noch immer unter Verfolgung leiden.
